Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten
Die gemeinsame bundesweit geltende Online-Antragsplattform startete am 08.07.2020. Seitdem können sich unter anderem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren und die Anträge online stellen. Die Auszahlungen an die Unternehmen können bereits im Juli erfolgen.
Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen für die Monate Juni bis August und schließt zeitlich an die Soforthilfen an. Sie richtet sich gezielt an Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders betroffen sind.
Homepage der NBank: www.nbank.de und Nds.
Wirtschaftsministerium: www.mw.niedersachsen.de
Online-Portal zu den KMU-Überbrückungshilfen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Informationen des BMWi zu den Wirtschaftshilfen in Folge der Corona-Pandemie: www.bmwi.de
In Vertretung
gez. Petrick
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